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Ordnung in Steuerfragen und ihre Bedeutung

Reiner Matthias Wagner -Mediator, Rechtsanwalt, Steuerberater

Reiner Matthias Wagner
Mediator, Rechtsanwalt, Steuerberater

Pappenheimstr. 11 / 80335 München / Tel.: 089 - 51657968 / Fax 089 - 54329538


Ordnung

Ordnung spielt in Steuerfragen eine enorm große Rolle, die leicht unterschätzt wird. Die Ordnung bezieht sich sowohl auf die Art der Erfassung von Informationen als auch auf der Darstellung.
Buchhaltung ist nichts anderes als die geordnete Erfassung von Belegdaten nach genau definierten allen Seiten bekannten Prinzipien.
Die Steuererklärung,- auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben -, ist nichts anderes als ein nach den jeweiligen Gesetzesgrundlage ausgearbeiteter Fragebogen in welchem die zur Feststellung der gesetzmäßige Besteuerung notwendigen Informationen an die Behörde in einer Form übermittelt werden, die ist dieser wiederum leicht macht den Sachverhalt zügig zu erfassen und zu verarbeiten.
Anders wäre die ungeheure Masse der anfallenden Informationen mit vertretbarem Aufwand nicht zu bewältigen.

Unordnung und wie sie entsteht

Viel Unordnung in Steuerfragen entsteht aus Missverständnissen über die anzuwendenden Ordnungsprinzipien bei der Darstellung von Informationen, so dass die Verwaltung die übermittelten Informationen nicht in der Art verarbeitet wie es der Steuerbürger erwartet. Daraus entstehen dann oft lange unfruchtbare und frustrierende Auseinandersetzungen, die sich nur durch Anwendung der vorgegebenen Ordnungsprinzipien auflösen lassen.

Missverständnisse lassen sich am leichtesten dadurch aus dem Weg räumen, dass man erst einmal die vorhandenen Informationen in die vorgegebenen Ordnungsschemata einfügt, und damit klar darlegt, dass einem selbst die einschlägigen Vorschriften des Steuerrechts bekannt sind und dass man sich an diese hält, das heißt, dass ein gemeinsames Interesse besteht gesetzmäßige Besteuerung herbeizuführen.


Gesetzmäßige Besteuerung und dafür notwendige Informationen

Gesetzmäßige Besteuerung bedeutet, die sich unter Verarbeitung aller für den konkreten Zeitraum,- jeweils ein Jahr -, verfügbaren Informationen ergebende Steuer.
Gesetzmäßige Besteuerung will sagen nicht zu viel aber auch nicht zu wenig Steuer sondern eben genau die richtige. Dies kann in komplex gelagerten Einzelfällen mit viel Arbeit bei der Auswertung von Belegen und der Aufbereitung der entsprechenden nachvollziehbaren Darstellung verbunden sein, aber ohne diese Arbeit wird sich eine gesetzmäßige Besteuerung, - d.h. hier die unter Beachtung aller Vorschriften niedrigste mögliche Steuer -, nicht erreichen lassen.

Die hier gemeinten Informationen beziehen sich auf
  1. Einnahmen, = zugeflossene Gelder bei denen anhand der konkret für das bestimmte Jahr geltenden Steuergesetze geprüft werden muss ob und wenn ja in welcher Weise sie der Steuer unterliegen.
  2. Ausgaben, = abgeflossene Gelder bei denen in gleicher Weise wie bei den Einnahmen anhand des jeweils geltenden Steuerrechts geprüft werden muss ob sich diese auf die Steuer auswirken
  3. sowie steuerwirksame Tatsachen, die sich ebenfalls auf die Höhe der Steuer auswirken wie:
    • Behinderung
    • Unterhaltspflicht
    • Anspruch auf Kindergeld
    • Entfernung Wohnung Arbeit und die Anzahl der Arbeitstage
    • et cetera


Darstellung Nachweise und Plausibilität

Die hier angesprochenen Informationen müssen unter Anwendung der gesetzlich vorgegebenen Ordnungsprinzipien aufbereitet und dargestellt werden und bei Zweifelsfällen jeweils mit Belegen verifiziert werden können, insbesondere dann wenn sie sich auf Ausgaben und andere steuermindernde Tatsachen beziehen.

Belege bedeutet hier im wesentlichen Papier, digital vorhandene Dokumente sollten zumindest eine Signatur tragen, die ihre Beweiskraft der von Papier angleicht. Zeugenaussagen sind praktisch nicht verwertbar, lediglich zur Aufwertung der Beweiskraft von selbst erzeugten Belegen können sie eingesetzt werden, und auch hier empfiehlt es sich diese Aussagen schriftlich niederzulegen und sich in das Verfahren einzuführen.

Da es sich hier um ein Massenverfahren handelt bei dem den handelnden Amtspersonen außerordentlich wenig Zeit für die Prüfung von Einzelfragen zur Verfügung steht, spielt die Einhaltung der Ordnungsprinzipien, welche aus Sicht der Verwaltung für Verständlichkeit und Plausibilität der aufbereiteten Informationen sorgt eine große Rolle. Sind erst einmal Missverständnis entstanden, wächst in der Regel das Misstrauen bei der Behörde und damit die Anforderung an die Dokumentation der eingereichten Auswertungen durch Belege.


Schätzungen ?

Schwierig wird die Situation, wenn keine Belege zur Verfügung stehen, weil dann die Verwaltung nach dem Gesetz befugt ist mit Schätzungen zu operieren die nur in sehr beschränktem Umfang ohne Belege erfolgreich angegriffen werden können.
  • Bankbelege lassen sich notfalls bei den Kreditinstituten für 10 Jahre zurück erlangen
  • verlorene Barbelege sind praktisch nicht zu ersetzen.
  • in Einzelfällen können "Eigenbelege" helfen wenn der Sachverhalt durch schriftliche Zeugenaussagen Dritter bestätigt wird,- keinesfalls aber darf hiervon übertrieben Gebrauch gemacht werden -!


Vollstreckung u.a. Zahlungsprobleme

Unordnung kann auch entstehen beim Vollzug d.h. bei der Zahlung.
Wenn sich die eigenen Kalkulationen und Pläne nicht verwirklichen ließen, so dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Steuer zu wenig Mittel zum Begleichen der Steuerschuld bereitstehen, heißt dies nicht, dass keine Lösung möglich ist sondern macht es viel mehr notwendig die möglichen Lösungen unter Einhaltung der oben dargelegten Grundsätze präzise zu ermitteln, nachvollziehbar darzulegen und eine auf dieser Basis getroffene Vereinbarung zuverlässig einzuhalten, dann lassen sich auch hier vernünftige Modalitäten für die Zahlung der Steuer in Teilbeträgen finden. Dafür braucht man immer:
  1. Eine Aufstellung der laufenden Einnahmen, anderen Geldeingängen und Ausaben und anderen regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen wie:
    • Miete
    • Versicherungen
    • Unterhalt
    • Tilgungen
    • andere laufende Zahlungsverpflichtungen
  2. die Kontoauszüge der letzten drei Monate als Beleg
Erschwert wird die Situation, wenn es schon Unordnung bei der Erklärung gab, weil dann das notwendige Vertrauen erst durch die gesetzeskonforme Aufbereitung der zur Verfügung stehenden Belege wiederhergestellt werden muss.

brauchen Sie Hilfe?

Wenn Sie Hilfe beim Schaffen der notwendigen Ordnung benötigen stehe ich hierfür gern zur Verfügung, ich habe darin mehr als 20 Jahre Erfahrung.

Haben Sie Fragen ?

Bitte zögern sie nicht diese zu stellen, Fragen kostet nichts, was die Antwort kostet werde ich Ihnen gerne sagen.

Dieses Dokument als pdf finden Sie unter Ordnung
Zu den übrigen Tätigkeitsbereichen siehe www.streit-beenden.com zur Tätigkeit als Mediator
www.lohnsteuer-hilfe.eu zu Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner auch in Englisch und Französisch